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Das giebelständige, inschriftlich 1756 datierte Wohnhaus zeigt über dem verputzten Erdgeschoss ein einfaches Gefüge aus Mann-Figuren. Den einzigen Schmuck stellen die gekerbten Füllhölzer dar. Ein ursprünglich vorhandenes Hüttenberger Tor hat sich nicht erhalten.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
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