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Das giebelständige, unterkellerte Wohnhaus eines Gehöftes lässt unter dem Putz ein beachtenswertes barockes Fachwerk erwarten. Erkennbar sind vor allem die Balkenköpfe des Stichgebälkes, das vorkragende Obergeschoss und die weit gehend ursprüngliche Fenstereinteilung. Zugang zum Hof durch eine veränderte, überbaute Torfahrt. Die Wirtschaftsgebäude wohl aus der ersten Hälfte des 19. Jahrhunderts.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
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