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Hofanlage aus giebelständigem Wohnhaus mit anschließendem Wohn- und Wirtschaftsbau sowie weiteren niedrigen Wirtschaftsgebäuden des 19. Jahrhunderts. Proportionen, Fensteranordnung und die wenigen sichtbaren Fachwerkdetails erlauben eine Datierung des Wohnhauses wenigstens ins 18. Jahrhundert. Der Bau bezeichnet ungefähr die nördliche Grenze des ursprünglich eingezäunten Dorfkerns.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen und städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
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Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
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Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein | |
Jüdischer Friedhof | |
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