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An der nördlichen Grenze des ursprünglich eingezäunten Dorfkerns wurde das giebelständige Fachwerkwohnhaus laut örtlicher Überlieferung 1677 von Johann Weller errichtet. Über dem unterkellerten und verputzten Erdgeschoss ein Fachwerkgefüge aus Mann-Figuren mit gebogenen Hölzern. Trotz einiger Veränderungen ist der Bau aufgrund seines Alters und seiner stattlichen Größe von Bedeutung und belegt die Siedlungsgeschichte des Ortes.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen und städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
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