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Das dreiseitige Gehöft mit Torhaus nimmt die Biegung der abknickenden Kirchstraße auf. Das verputzte Erdgeschoss im 19. Jahrhundert erneuert, im Obergeschoss Eck- und Bundmänner in Formen des 18. Jahrhunderts. Am Torhaus Sandsteinplatte mit Inschrift: "Bauherr Johannes Bepler und Ehefrau Anna Elisabetha 1836". Die Wirtschaftsbauten im Hof zu Wohnzwecken umgebaut. Für das Straßenbild am Abzweig der Borngasse städtebaulich wichtiger Komplex.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen und städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
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