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Dreiseitige Hofanlage aus giebelständigem Wohnhaus, Hüttenberger Tor und Wirtschaftsgebäuden. Das Wohnhaus zeigt über dem hohen Keller und dem verputzten Erdgeschoss halbe Mann-Figuren mit gebogenen Streben, die sich noch ins 17. Jahrhundert datieren lassen. Dazu passt eine Erwähnung des Hauses 1664 bzw. 1757. Die Wirtschaftsgebäude sind später entstanden, das Hoftor erst 1916. Abgesehen von seinem Alter ist das geschlossene Gehöft im Zusammenhang mit dem benachbarten Hof Nr. 4 von großer ortsbildprägender Wirkung.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen und städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
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