Kreigerdenkmal an der Südseite der Kirche
Evangelische Kirche, Emporenmalerei
Evangelische Kirche, Innenraum nach Westen
Kirchstraße 24, evangelische Kirche
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Lahn-Dill-Kreis
Lahnau
Atzbach
  • Kirchstraße 24
Evangelische Kirche
Flur: 17
Flurstück: 169/1

Die in der Ortsmitte gelegene Kirche wurde 1765 bis 1767 anstelle eines Vorgängerbaus errichtet, vermutlich im Zusammenhang mit dem Aufschwung des Ortes als Amtssitz. Ähnlich wie die Kirche von Schwalbach steht sie in der Tradition der Bauten von Friedrich Joachim Stengel (Grävenwiesbach) bzw. Johann Ludwig Rothweil (Weilburg). An Handwerkern sind u. a. Maurermeister Hirschhäuser aus Edelsberg sowie Steinmetzmeister Braun aus Wetzlar und A. Nick aus Oberbiel überliefert. Mächtiger, quergelagerter Saalbau mit hohen Rundbogenfenstern, Zugängen an der östlichen und westlichen Schmalseite sowie weit überstehendem Walmdach. An der Nordseite ein Turm, der seinen spitzen Helm erst 1899 erhielt. Das Innere des hell durchlichteten, kastenförmigen Raumes wird durch die dreiseitigen Emporen geprägt. Gegenüber, in der Mittelachse der Nordseite befindet sich auf einem Podest mit einer hübschen Balusterbrüstung der Altar mit einem spätgotischen Holzkruzifix, an der Wand darüber die schiffsbäuchige Kanzel (vgl. Dorlar und Schwalbach) mit Pelikan auf dem Schalldeckel. Bemerkenswerte Malereien an den Emporenbrüstungen: 43 Szenen aus dem Alten und dem Neuen Testament von Daniel Hisgen aus Lich. Auf der Westempore eine Orgel, die 1637 für die Dreikönigskirche in Sachsenhausen gebaut und 1783 nach Atzbach verkauft worden war. An der südlichen Außenwand barocker Grabstein für Margarete Hasslocher, †1705, sowie weitere Grabmäler, vorwiegend für Gefallene des Ersten und Zweiten Weltkrieges. Das vor der Südwand platzierte Kriegerdenkmal der Gemeinde von 1923 zeigt in einer Ädikularahmung eine polierte Inschrifttafel mit Ritzzeichnung. Die Kirchhofmauer hat sich nur in Resten erhalten.


Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen, künstlerischen, städtebaulichen und wissenschaftlichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.

Legende:

Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG
Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG
Weitere Symbole für Kulturdenkmäler nach § 2 Abs. 1 HDSchG:
Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein
Jüdischer Friedhof
Kleindenkmal, Bildstock
Grenzstein
Keller bzw. unterirdisches Objekt
Baum
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