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Das giebelständige Wohnhaus gehört in eine Reihe ähnlich ausgerichteter Bauten in der Lahnstraße. Proportionen, Geschossüberstand und Fensterformate lassen ein weit gehend ungestörtes Fachwerkgefüge des 18. Jahrhunderts erwarten. Die Hofanlage wird durch ein gegendtypisches Torhaus mit Schlupftür abgeschlossen, das wohl ebenso wie die Scheune aus dem 19. Jahrhundert stammt.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
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