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Zweigeschossiges, giebelständiges Wohnhaus aus der Zeit um 1910. Trotz ländlicher Motive wie dem Fachwerkobergeschoss mit Mann-Figuren oder dem giebelseitigen Eingangsvorbau ist das Haus durch seine Proportionen und den Verandavorbau an der Südseite als bürgerliches Wohnhaus charakterisiert. Es zeugt damit in typischer Weise für die vielfältigen Bemühungen dieser Zeit um eine landschaftsgebundene Architektur (Vgl. Braunfels, Borngasse 43).
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
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