Ihr Internet-Explorer unterstützt den aktuellen JavaScript-Standard (ES6) nicht. Dieser ist für das Ausführen des Kartenmoduls verantwortlich.
Für Windows 10 empfehlen wir Ihnen den Browser Edge zu verwenden. Alternativ können Sie unabhängig von Ihrem Betriebssystem auf Google Chrome oder Mozilla Firefox umsteigen.
Der Fachwerkbau wurde laut Überlieferung 1688 für Hans Ludwig Groh und dessen Frau Gertraud, geb. Boppler von Zimmermann Hans Cain aus Tirol errichtet. Über dem 1909 massiv erneuerten Erdgeschoss erhebt sich ein reiches Gefüge aus Mann-Figuren mit gebogenen Streben sowie geschwungenen und genasten Fußstreben. Die Eckständer weisen geschnitzte, eingestellte Säulchen auf. In der ortsbildprägenden Lage am südlichen Dorfeingang gewinnt das Fachwerk besondere Bedeutung.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen und städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG |
Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein | |
Jüdischer Friedhof | |
Kleindenkmal, Bildstock | |
Grenzstein | |
Keller bzw. unterirdisches Objekt | |
Baum |