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Zweigeschossiges, giebelständiges Gebäude, das im Kern vermutlich ein Fachwerkgefüge aus dem 18. Jahrhundert aufweist, wie der Geschossüberstand an der Südseite sowie die weit gehend ursprünglichen Fensterformaten nahe legen. Die ortsbildprägende Giebelwand ist in zwei Abschnitten aus Stein errichtet und stammt wahrscheinlich aus einer Erneuerungsphase des Hauses. Im Hof bei Nr. 11 noch eine jüngere Bansentenne.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
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