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Dreiseitige Hofanlage mit einem sicher noch ins 17. Jahrhundert datierenden Wohnhaus. Es ist durch ein Fachwerkgefüge mit Stichgebälk und gebogene Streben gekennzeichnet. Besonders hervorzuheben sind die schön geschnitzten Eckständer und Kopfwinkelhölzer. Der Hof wird durch ein Hüttenberger Tor abgeschlossen, das vermutlich aus der gleichen Zeit wie die Scheune (1904) stammt.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
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Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein | |
Jüdischer Friedhof | |
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