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Im Rahmen der Schiffbarmachung der Lahn wurde 1845 bis 1848 bei Dorlar unter preußischer Leitung eine Schleuse erbaut. Sie folgt dem vorgegebenen Typ der Kammerschleuse mit benachbartem Schleusenwärterhaus. Sie steht in Zusammenhang mit dem Wehr an der nahe gelegenen Neumühle, das 1850 erneuert wurde, aber auf einen älteren, vielleicht noch mittelalterlichen Kern Außerhalb der Ortslage, bei Neumühle 2, Schleuse Dorlarzurückgeht. Als eines der letzten Beispiele dieser Art hat sich ein Stemmtor aus Holz erhalten.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen und technischen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
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