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Der giebelständige Fachwerkbau weist ein einfaches, aber weit gehend ungestörtes Gefüge des 18. Jahrhunderts mit Mann-Figuren auf. Neben dem Stichgebälk sind die Eckständer hervorzuheben, die in altertümlicher Weise unmittelbar auf dem Steinsockel aufsitzen und mit schrägen Profilen geschmückt sind. Neben Kreuzerstraße 1 gehört der Bau zu den wichtigen Bestandteilen der Gesamtanlage.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
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Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
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