Ihr Internet-Explorer unterstützt den aktuellen JavaScript-Standard (ES6) nicht. Dieser ist für das Ausführen des Kartenmoduls verantwortlich.
Für Windows 10 empfehlen wir Ihnen den Browser Edge zu verwenden. Alternativ können Sie unabhängig von Ihrem Betriebssystem auf Google Chrome oder Mozilla Firefox umsteigen.
In markanter Ecklage an der Friedensstraße gelegene, vierseitig geschlossene Hofanlage. Das giebelständige Wohnhaus dürfte mit seinem reichen Gefüge über dem erneuerten Erdgeschoss noch ins 17. Jahrhundert datieren. Besonders hervorzuheben sind die gebogenen Streben der Mann-Figuren sowie der Zahnschnitt an Schwelle, Ortgang und Kehlbalken. Das Torhaus mit geschnitzten Kopfbändern ist dem 1834 datierten Beispiel bei Rodheimer Straße 17 vergleichbar. Gemeinsam mit der älteren, wenigstens im 18. Jahrhundert entstandenen Scheune handelt es sich um eine der aufwendigsten und am besten erhaltenen Hofanlagen des Ortes.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen und städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG |
Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein | |
Jüdischer Friedhof | |
Kleindenkmal, Bildstock | |
Grenzstein | |
Keller bzw. unterirdisches Objekt | |
Baum |