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Der zweigeschossige, giebelständige Fachwerkbau dürfte aufgrund der Proportionen, der weit gehend unveränderten Fensterformate und des Geschossüberstandes ein beachtenswertes Gefüge des 18. Jahrhunderts aufweisen. Am damaligen westlichen Ortsrand gelegen, ist der Bau auch von siedlungsgeschichtlicher Bedeutung.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
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