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Das Fachwerkhaus zeigt über dem teilweise erneuerten Erdgeschoss ein regelmäßiges, zweizoniges Gefüge mit den zeittypischen Mann-Figuren des 18. Jahrhunderts. Vermutlich um die Mitte des 19. Jahrhunderts wurden das zweigeschossige Torhaus sowie die kleineren Wirtschaftsbauten angefügt. Als Zeugnis für die Bausubstanz in der Lauterstraße vor dem Brand von 1853 ist vor allem das Wohnhaus von siedlungsgeschichtlicher Bedeutung.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
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