Bei Braunfelser Straße 8-12, Farbmühle
Farbmühle, technische Einrichtung
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Lahn-Dill-Kreis
Leun
  • Braunfelser Straße 10
  • Braunfelser Straße 8
  • Braunfelser Straße 12
Farbmühle
Flur: 30
Flurstück: 26/1

1880 richtete der Farbfabrikant Arno Wolfahrt aus Leipzig auf dem Gelände der 1582 erwähnten Untermitter Mühle (Brückenmühle, alte Leuner Mühle) eine Farbmühle ein, die u.a. in den 1930er Jahren umgebaut wurde. Der kleine, eingeschossige Bau auf einem hohem Kellergeschoss am Hang zeigt mit den liegenden Fensterformaten, der großen Schiebetür und den unterschiedlichen Kelleröffnungen die Spuren verschiedener Umbauten. Im Inneren werden die Unterzüge der Balkendecken von kräftigen Stützen mit Sattel- und Kopfwinkelhölzern getragen. Als technische Einrichtung sind ein Kollergang aus Metall, eine Kugelmühle sowie eine Schleuder- und eine Mischmaschine erwähnenswert. Seltenes Beispiel für die Verarbeitung der örtlichen Bodenschätze u. a. für die Optische Industrie Wetzlar.


Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen und technischen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.

Legende:

Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG
Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG
Weitere Symbole für Kulturdenkmäler nach § 2 Abs. 1 HDSchG:
Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein
Jüdischer Friedhof
Kleindenkmal, Bildstock
Grenzstein
Keller bzw. unterirdisches Objekt
Baum
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