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Die Hammermühle geht auf eine 1450 erwähnte Waldschmiede zurück, die spätestens nach ihrem Verkauf aus fürstlichem Besitz 1851 als Mahlmühle betrieben wurde. Von dem weitläufigen Komplex außerhalb der Ortslage ist nur das um 1814 entstandene Wohnhaus von besonderer Bedeutung. Der eingeschossige Bau auf hohem Kellergeschoss nimmt mit den lang gestreckten Proportionen, dem Krüppelwalmdach und dem Zwerchhaus zeittypische Formen auf. Darüber hinaus sind noch zwei einfache steinerne Bogenbrücken erwähnenswert, die oberhalb über den Mühlbach bzw. den Iserbach führen.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
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