Junkerhof 2-4, Junkerhof
Junkerhof 2-4, Junkerhof
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Lahn-Dill-Kreis
Leun
  • Junkernhof 4
  • Junkernhof
Junkerhof
Flur: 18
Flurstück: 63, 65/2

Der Junkerhof geht auf einen Adelssitz der Familie Mohr von Leun zurück und umfasste 1811 das Wohnhaus, drei Scheunen, Viehställe und eine Brennerei. Er gehörte verschiedenen adeligen Herren, bis er 1831 an 33 Leuner Bürger verkauft wurde. Ab 1879 diente er teilweise als Rat- und Armenhaus. Den wohl wenigstens ins 17. Jahrhundert datierenden Kern bildet heute ein dreiteiliger, übereck angelegter Wohnkomplex, der durch ein korbbogiges Portal mit Wappen aus dem 18. Jahrhundert erschlossen wird. Das ursprüngliche Bild ist am besten am nördlichen Bauteil bewahrt, der sich durch ein vorkragendes Obergeschoss auf reich profiliertem Gesims und das steile Dach auszeichnet. Der Mittelbau war ehemals in Dachneigung und Profil angepasst und wurde erst nach 1950 in Anlehnung an den südlichen, wohl im 19. Jahrhundert aufgestockten Trakt erhöht. Im Gegensatz zu dem schönen, geohrten und übergiebelten Sandsteinportal am Hof hat sich das einfachere, äußere Portal des Zwickelbaus nicht erhalten. Die zugehörigen Scheunenbauten fielen 1908 einem Brand zum Opfer, so dass an der Enggasse nur Reste der Rückfronten erhalten blieben. Trotz zahlreicher Veränderungen dürften unter Putz und Schiefer interessante Befunde zu erwarten sein.


Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.

Legende:

Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG
Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG
Weitere Symbole für Kulturdenkmäler nach § 2 Abs. 1 HDSchG:
Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein
Jüdischer Friedhof
Kleindenkmal, Bildstock
Grenzstein
Keller bzw. unterirdisches Objekt
Baum
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