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Als Ersatz für einen baufälligen Vorgängerbau entstand 1818 ein neues Schul- und Rathaus, dessen Funktionen durch ein Zwerchhaus und ein Glockentürmchen verdeutlicht werden. Der zweigeschossige Bau mit Gewölbekeller zeigt an der Traufseite ein rasterförmiges Gefüge ohne Streben. Relativ großer, rationalistisch wirkender Bau mit erneuertem Eingang.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
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Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein | |
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