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Ähnlich wie Nr. 19 ist der dreigeschossige Fachwerkbau traufständig ausgerichtet, durch eine Torfahrt zum Hof geöffnet und mittig durch Mann-Figuren und Zwerchhaus betont. Trotz verzierter Brüstungsfelder zeugt der 1698 von Johann Jakob Griebel und dessen Frau Anna Katharina errichtete Bau von einem weniger hohen Anspruch, ohne dass dadurch seine Bedeutung für das Straßenbild geschmälert würde. Jüngere Umbauten betreffen vor allem das Erdgeschoss und die an die Stadtmauer angebaute Scheune, die ebenfalls als Kulturdenkmal zu bewerten ist.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
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Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein | |
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