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Für Johann Conrad Stuhl und dessen Frau Katharina im Jahr 1700 errichtet, folgt der zweigeschossige Fachwerkbau einem auch bei Nr. 19, 21 und vor allem in Braunfels vertretenen Typ, der sich durch Traufständigkeit, überbaute Torfahrt und Zwerchhaus auszeichnet. Trotz einiger Störungen als Beispiel für die bescheidenere Ausführung des Bautyps erhaltenswert.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
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