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Nach einem Dorfbrand 1826 erbaute laut Inschrift Christian Drommersheuser 1827 das Einhaus für den Gerichtsschöffen Johann Georg Stuhl und dessen Frau Maria Margaretha. Der unterkellerte, zweigeschossige Bau wurde möglicherweise später um einen Kniestock erhöht, dürfte aber unter dem Putz noch ein beachtenswertes Fachwerk des frühen 19. Jahrhunderts aufweisen und ist von siedlungsgeschichtlicher Bedeutung für den bis dahin noch weit gehend unbebauten Platz.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
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