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Der in Leun häufigere Bautyp des traufständigen Hauses mit überbauter Durchfahrt in den Hof ist hier durch zwei, anstelle des sonst üblichen einen Zwerchhauses abgewandelt. Über dem für moderne Ladeneinbauten veränderten Erdgeschoss liegt ein reiches Fachwerkgefüge, dessen Brüstungszone mit den Fußstreben der Mann-Figuren, Rauten und nasenbesetzten Streben bandartig betont ist. Die mit Limburger Straße 21 und 37-39 vergleichbaren Schmuckformen deuten auf eine Entstehungszeit nach 1700 hin. Die rückwärtige Scheune nach Brand 1830 wiederaufgebaut.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen und städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
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