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Als südlicher Abschluss der Gesamtanlage gehört der zweigeschossige, traufständige Bau in eine Reihe ähnlich wertvoller Fachwerkhäuser des 17. und 18. Jahrhunderts. Trotz der Verkleidung erlauben die teilweise noch erhaltene Fenstereinteilung, der Geschossvorsprung und das Krüppelwalm den Rückschluss auf ein beachtenswertes Gefüge.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen und städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
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Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein | |
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