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Das Backhaus in steiler Hanglage nahm im Untergeschoss die Backstube, im Obergeschoss die Wohnung für Nachtwächter und Gemeindehirten auf. Jüngst renovierter Fachwerkbau mit noch erhaltenem Backofen und kleinem Wirtschaftsanbau. Die nördlich anschließende Bebauung des frühen 19. Jahrhunderts liefert einen Anhaltspunkt für eine ähnliche Datierung des Hauses.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen und städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
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