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Das 1884 von Pfarrer Wetz für die 1871 abgerissene alte Kirche errichtete Denkmal wurde 1939 anlässlich des Baus der Umgehungsstraße entfernt und 1952 in einer Ecke des ursprünglichen Friedhofes neu aufgestellt. Der einfache Obelisk auf einem Postament ist in eine Anlage eingebunden, in der auch barocke Grabsteine und Grenzsteine einen neuen Platz fanden.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG |
Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein | |
Jüdischer Friedhof | |
Kleindenkmal, Bildstock | |
Grenzstein | |
Keller bzw. unterirdisches Objekt | |
Baum |