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Die 1961 errichtete Trauerhalle des in der freien Flur angelegten Zeilsheimer Friedhofs akzentuiert die Erschließung einer beträchtlichen Erweiterung der Grabfelder. Der Baukörper der Trauerhalle dominiert einen zurückhaltend gärtnerisch gestalteten Freiraum. Das plastisch hervortretende Portal der Halle und eine darüber zurückliegende Wandfläche, deren farbig abgesetzte Putzfelder das christliche Kreuz in freier Form paraphrasieren, fügen sich einer symmetrischen Grundordnung. Dem zunächst hermetischen Auftritt der Trauerhalle kontrastiert die weite rückwärtige Öffnung zu den Grabfeldern mit farbiger Kunstverglasung. Trauerhalle, unmittelbar angebautes Leichenhaus und weitere Betriebsräume bilden einen baulichen Winkel, der den Außenraum fasst und dem geringfügige Versätze in den Baulinien wie in den Höhen eine besondere Charakteristik verleihen. Das Ensemble von Trauerhalle, ergänzenden Baulichkeiten und zugehörigem Außenraum, das eine gelungene Balance von Funktionalität und Würdeform auszeichnet, ist Kulturdenkmal gem. § 2 Abs. 1 HDSchG aus geschichtlichen, künstlerischen und städtebaulichen Gründen. Denkmalpflegerisch besteht die Erwartung, dass das überkommene Erscheinungsbild der Anlage durch die notwendige Umgestaltung infolge des geplanten Abbruchs der Funktionsräume in angemessener Form eine Fortsetzung findet.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen, künstlerischen und städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG |
Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein | |
Jüdischer Friedhof | |
Kleindenkmal, Bildstock | |
Grenzstein | |
Keller bzw. unterirdisches Objekt | |
Baum |