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Trauerhalle mit Nebenräumen von 1961 auf historischem Stadtteilfriedhof
Die 1961 errichtete Trauerhalle des in der freien Flur angelegten Zeilsheimer Friedhofs akzentuiert die Erschließung einer beträchtlichen Erweiterung der Grabfelder. Der Baukörper der Trauerhalle dominiert einen zurückhaltend gärtnerisch gestalteten Freiraum.
Das plastisch hervortretende Portal der Halle und eine darüber zurückliegende Wandfläche, deren farbig abgesetzte Putzfelder das christliche Kreuz in freier Form paraphrasieren, fügen sich einer symmetrischen Grundordnung. Dem zunächst hermetischen Auftritt der Trauerhalle kontrastiert die weite rückwärtige Öffnung zu den Grabfeldern mit farbiger Kunstverglasung. Westlich schließen sich schlichte Betriebsräume an. Das ehemalige Leichenhaus bildete hierzu einen baulichen Winkel, wurde jedoch im 21. Jahrhunderts ersatzlos abgebrochen.
Die Trauerhalle, die eine gelungene Balance von Funktionalität und Würdeform auszeichnet, ist Kulturdenkmal gem. § 2 Abs. 1 HDSchG aus geschichtlichen, künstlerischen und städtebaulichen Gründen.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen, künstlerischen und städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
| Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
| Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
| Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
| Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG |
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Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein |
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Jüdischer Friedhof |
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Kleindenkmal, Bildstock |
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Grenzstein |
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Keller bzw. unterirdisches Objekt |
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Baum |