Gesamtanlage Haderwald-Siedlung
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Fulda, Stadt und Landkreis
Fulda
  • Gesamtanlage
Haderwald-Siedlung

Die kleinbäuerlichen Anwesen (Streckhöfe) mit umgebender Landparzelle entstanden in den Jahren 1937/38 im Zuge der nationalsozialistischen Umsiedlungspolitik entlang der Haderwaldstraße in Fulda-Neuenberg. Die Reichsumsiedlungsgesellschaft in Berlin verteilte ab 1938 Grundstücke aus den Ländereien der preußischen Staatsdomäne in Neuenberg und Haimbach an Aussiedler aus der hessischen und bayrischen Rhön.

Auf den Grundstücken entlang der Haderwaldstraße wurden einheitliche Bauernhöfe in Form von Einzelhäusern auf langrechteckigem Grundriss erbaut. Dazugehörig sind jeweils ein Vorgarten und eine umgebende Landparzelle. Der Typus der einstöckigen Häuser mit Kniestock in Fachwerk vereint unter einem hohen Satteldach einen Wohntrakt und einen rechts oder links gelegenen Scheunenteil mit großem Tor und in der Mitte einen Viehstall. Die Wohn- und Wirtschaftsgebäude sind über einem egalisierenden Sandsteinsockel errichtet. Auf einem massiven, verputzten Erdgeschoss ruht der Fachwerkkniestock mit aufgeschobenem Satteldach. Kniestock und Giebelfeld zeigen wahlweise regelmäßig gefügtes, konstruktives Fachwerk mit Verbretterung bzw. Holzschindeln. Die Fenster des Wohnbereiches sind mit den typischen hölzernen Klappläden verschließbar. Vereinzelt sind sogenannte Klöntüren aus Holz in zweiteiliger Rahmenfüllungskonstruktion vorhanden. In einigen wenigen Bauten ist das originale Raumgefüge mit Wohnteil, Stall, Scheune und Tenne erhalten. Dazu gehören im Einzelfall auch Einbauteile wie hölzerne Treppen mit gesägter Balustrade, Böden, Türen und Fenster, ebenso Ausstattungsdetails wie Lampen und die mit der Walze aufgetragene Farbgebung der Wände.

Fünfzehn Häuser sind weitestgehend unverändert erhalten. Bei anderen Gebäuden ist der oben beschriebene Typus ablesbar und die ursprüngliche Zugehörigkeit zur Siedlung zu erahnen, allerdings beeinflussen Um- und Anbauten das Erscheinungsbild erheblich.

Zusammen mit den umzäunten Vorgärten und den umgebenden Landparzellen sind die Wohn- und Wirtschaftsgebäude hervorragende Beispiele für die Siedlungspolitik und der sich an Formen und Materialien der Vergangenheit orientierenden Bauweise der Nationalsozialisten im ländlichen Bereich.

Die im Zuge der nationalsozialistischen Umsiedlungspolitik in einem Guss entstandene Siedlung entlang der Haderwaldstraße ist aus bau- und siedlungsgeschichtlichen Gründen nach § 2.3 Hess. Denkmalschutzgesetz als Gesamtanlage anzusehen.


Als Gesamtanlage nach § 2 Absatz 3 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.

Legende:

Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG
Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG
Weitere Symbole für Kulturdenkmäler nach § 2 Abs. 1 HDSchG:
Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein
Jüdischer Friedhof
Kleindenkmal, Bildstock
Grenzstein
Keller bzw. unterirdisches Objekt
Baum
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