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Teil der Gesamtanlage:
Gesamtanlage
Der in zentraler Lage, am Kreuzungspunkt dreier Wege gelegene Hof besteht aus Wohnhaus, zurückgesetzter Fachwerkscheune und flach gehaltenem, lang gestrecktem Stall, der traufseitig zur Straße orientiert ist und im Obergeschoss der Hofseite ursprüngliches Fachwerk des frühen 19. Jahrhunderts zeigt. Von hohem Aussagewert ist die auf den Zufahrtsweg orientierte Traufseite des Wohnhauses, besonders dessen älterer vorderer Teil, da hier die Fachwerkkonstruktion des 18. Jahrhunderts mit geschosshohen Streben sowie Dreiviertelstreben mit Kopfwinkelhölzern und Halsriegeln offen liegt. Der Hof ist aus geschichtlichen und städtebaulichen Gründen Kulturdenkmal.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen und städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG |
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Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein |
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Jüdischer Friedhof |
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Kleindenkmal, Bildstock |
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Grenzstein |
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Keller bzw. unterirdisches Objekt |
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Baum |