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Zweigeschossiges Fachwerkwohngebäude, Teil einer mehrseitigen Hofanlage; der um 1800 errichtete Bau begrenzt mit seiner östlichen Traufseite den Kirchhof. Die zur Kirchstraße gelegene Giebelseite ist holzverschindelt, während auf den übrigen Seiten ein konstruktives Fachwerk freiliegt. Der Eingang auf der zum Hof gelegenen Traufseite mit sehr schönem vorkragenden Vordach.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
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Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein | |
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