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Die zwei gleichförmigen Steinquader aus rotem Sandstein sind im Krofdorfer Forst wenige Meter rechts der Straße zur Schmelzmühle in ca. 10 m Abstand voneinander aufgestellt und werden „Hirschsprung" genannt. Auf einem der beiden Quader, deren obere Flächen durch das Schleifen von Holzfälleräxten konkav geschweift sind, ist ein Hirsch und die Jahreszahl 1562 dargestellt, auf dem anderen die Buchstaben „H" und „S". Die Bedeutung der Steine ist unklar. Mündlicher Überlieferung zufolge sollen sie Ab- und Aufsprung eines vor den Jägern fliehenden Hirsches markieren, der sich durch einen gewaltigen Sprung über einen Jagdwagen rettet. Das Mal ist aus geschichtlichen Gründen geschützt.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
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