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Teil der Gesamtanlage:
Gesamtanlage
Giebelständiges Fachwerkwohnhaus mit charakteristischem Halbwalmdach in städtebaulich wichtiger Position, gegenüber dem zur ehemaligen Schule führenden Teilstück der Schlossstraße gelegen. Der im Erdgeschoss verputzte, an der Giebelseite verkleidete Bau zeigt an der Traufseite zum Hof noch ursprüngliches Fachwerk der Erbauungszeit um 1800 mit "Mannfigur" und ist nach örtlichen Auskünften wahrscheinlich als Nachfolgebau eines wesentlich älteren Gebäudes entstanden.
Besondere geschichtliche Bedeutung haben die Reste eines auf dem zugehörigen Gartengrundstück gelegenen, bisher auf keiner Karte verzeichneten mittelalterlichen Wehrturms, der als eigenständiges Kulturdenkmal ausgewiesen werden muss. Dieser im Volksmund "Marksturm" genannte, noch etwa zehn Meter hohe, sich oben leicht verjüngende Rundturm steht etwas erhöht im Bereich der "Alten Murk/Mark", einem halbrunden, wallartigen Bergrücken mit altem Baumbestand westlich des Schlosses. Da durch die "Alte Mark" nach mündlicher Überlieferung ein jetzt vermauerter Gewölbegang vom Haus Schlossstraße 58 zum Schloss verlief, muss das gesamte Grundstück einschließlich der genannten Gebäudereste aus geschichtlichen und wissenschaftlichen Gründen als besonders schutzwürdig eingestuft werden, während Wohnhaus und Scheune als Einzeldenkmäler aus geschichtlichen und städtebaulichen Gründen zu schützen sind.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen, städtebaulichen und wissenschaftlichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG |
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Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein |
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Jüdischer Friedhof |
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Kleindenkmal, Bildstock |
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Grenzstein |
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Keller bzw. unterirdisches Objekt |
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Baum |