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Das auch „Melching-Stein" genannte Jagd- und Forstmal ist aus grauem Sandstein gearbeitet und trägt die folgende Inschrift: „HIER STARB AM : 3.10.1941 : REVIERFÖRSTER : OTTO MELCHING : IN TREUER : PFLICHTERFÜLLUNG." Der Stein wurde zum Gedenken an den Revierförster aufgestellt, welcher während seiner Dienstzeit einen tödlichen Herzinfarkt erlitt. Der Stein ist aus geschichtlichen Gründen geschützt.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG |
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Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein |
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Jüdischer Friedhof |
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Kleindenkmal, Bildstock |
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Grenzstein |
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Keller bzw. unterirdisches Objekt |
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Baum |