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Das dreizonige Fachwerkhaus ist durch eine erneuerte Inschrift am Eingang 1698 datiert und weist eine weitere, religiöse Inschrift an der westlichen Traufseite auf. Charakteristisch für das schlichte Gefüge sind Mann-Figuren mit gebogenen Streben und teilweise fehlenden Kopfwinkeln. Im 19. Jahrhundert wurde das Dach angehoben und die Scheune durch einen größeren Neubau ersetzt. Das Gehöft belegt auf diese Weise die landwirtschaftlichen Umwälzungen dieser Zeit und gehört zu den wenigen, annähernd vollständigen Hofanlagen des Ortes.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
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