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Teil der Gesamtanlage:
Gesamtanlage
Das am südöstlichen Ortsrand gelegene, 1892 errichtete Gebäude vereinigt Backhaus, Milchsammelstelle und Viehwaage unter einem Dach. Dies erklärt die drei nebeneinander liegenden Eingänge an der Traufseite. Schlichter, durch Ziegel architektonisch gegliederter Bau, dessen besonderer Wert in der Häufung der Funktionen liegt.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG |
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Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein |
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Jüdischer Friedhof |
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Kleindenkmal, Bildstock |
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Grenzstein |
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Keller bzw. unterirdisches Objekt |
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Baum |