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Weit gehend ursprünglich erhaltenes, dreizoniges Fachwerkhaus, das über der schön gerahmten Eingangstür 1707 datiert ist. Brüstungsfelder mit Rautenmotiven und genasten Streben verzieren das durch Mann-Figuren strukturierte Gefüge. Als relativ reich geschmückter und kaum gestörter Fachwerkbau für den geringen Denkmalbestand des Ortes von hoher Bedeutung.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
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Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein | |
Jüdischer Friedhof | |
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Baum |