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Das eingeschossige Fachwerkgebäude entstand laut örtlicher Überlieferung 1839 und diente als Schmiede. Neben dem noch mit seiner Ausstattung erhaltenen Bau in der Waldstraße als Zeugnis des dörflichen Handwerkes von Bedeutung.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
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