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Der ursprünglich als Schule und Bürgermeisteramt dienende Bau weist die charakteristischen Merkmale dieses Bautyps in der Zeit um 1840 auf: Zweigeschossigkeit, Traufständigkeit, vier regelmäßige Fensterachsen und ein umlaufendes Dachgesims. Die Erschließung des Fachwerkbaus erfolgt hier über die Giebelseite. Als weiterer Beleg des Bautyps (vgl. Schwalbach) und für die Ortsgeschichte von Bedeutung.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
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Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein | |
Jüdischer Friedhof | |
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