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Das am westlichen Ortsrand gelegene Fachwerkgebäude soll laut örtlicher Überlieferung ein aus dem Taunus hierher versetzter ehemaliger Amthof von 1772 sein. Neben dem zeittypischen Krüppelwalmdach fällt der weit gehende Verzicht auf traditionelle Fachwerkformen zu Gunsten eines modernen, konstruktiven Gefüges auf: Der Geschossüberstand ist aufgegeben, die Mann-Figuren sind durch einfache Streben ersetzt, teilweise verspringen die Riegel. Auch im Ortsbild prägender Bau.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen und städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
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