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Inschriftlich 1692 datierter Fachwerkbau mit nachträglicher Erweiterung um 1800. Über dem verputzten Erdgeschoss reiches, zweizoniges Gefüge mit genasten Streben sowie schön geschnitzten Stielen und Eckständern. Trotz vergrößerter Fenster auch aufgrund seiner straßenbildprägenden Funktion an der Einmündung der Falltorstraße von Bedeutung.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen und städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
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Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein | |
Jüdischer Friedhof | |
Kleindenkmal, Bildstock | |
Grenzstein | |
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Baum |