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Eine der wenigen vollständig erhaltenen Hofanlagen des Ortes mit einem giebelständigen Fachwerkwohnhaus aus der Zeit um 1700. Es zeichnet sich durch Mann-Figuren mit teilweise gebogenen Streben und geschwungene Brüstungsstreben aus. Hübsche Eingangstür aus der Mitte des 19. Jahrhunderts. Die rückwärtige Bansentenne dürfte etwa gleichzeitig mit dem Wohnhaus entstanden sein.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
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Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein | |
Jüdischer Friedhof | |
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Baum |