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Wohnhaus einer Hofanlage, die über eine gemeinsame Torfahrt mit Nr. 24 erreichbar ist. Das unterkellerte Fachwerkgebäude zeigt über dem verputzten Erdgeschoss ein 1730 datiertes Gefüge mit Mann-Figuren und Rautenbrüstungen. Auf der Schwelle des Obergeschosses religiös geprägte Inschrift. Besonders im Zusammenhang mit Nr. 24 im Straßenzug beachtenswertes Gebäude.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen und städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
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