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Am westlichen Ortsausgang in der Achse der Rheinfelser Straße gelegenes Back- haus von besonderer ortsbildprägender Wirkung. Das Gebäude mit massivem Erdgeschoss, Fachwerkobergeschoss mit Mann-Figuren und abschließendem Krüppelwalmdach gehört zu den wenigen erhaltenen Backhäusern des 18. Jahrhunderts im Altkreis Wetzlar.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen und städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
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Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
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Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein | |
Jüdischer Friedhof | |
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