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Unmittelbar westlich der Mündung der Nidder in die Nidda gelegen; urkundlich 1332 erstmals erwähnt, im Zeitraum von 1427 bis 1638 war der Hof im Besitz des Klosters Ilbenstadt, 1691 bis 1806 in dem der Grafschaft Hanau; nach mehreren Besitzerwechseln im 19. Jahrhundert wurde er 1928 Staatsdomäne. 1931 soll das heutige Wohnhaus entstanden sein, das sich mit seinem hohen Walmdach der Gestalt seines Vorgängerbaus annäherte. Im Osten eines länglichen Hofes dominiert es durch sein Volumen dessen Erscheinungsbild. Das Bauensemble wird von niedrigeren Wirtschaftsgebäuden auf den übrigen Seiten des Hofes vervollständigt und ist als Sachgesamtheit geschützt.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG |
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Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein |
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Jüdischer Friedhof |
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Kleindenkmal, Bildstock |
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Grenzstein |
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Keller bzw. unterirdisches Objekt |
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Baum |