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In markanter Lage an einer Straßenkreuzung bei der Kirche gelegenes Fachwerkhaus aus der Zeit um 1800. Das weit gehend intakte dreizonige Gefüge auf einem hohen Kellersockel zeichnet sich durch die charakteristischen Merkmale dieser Zeit aus: reduzierte Mann-Figuren ohne Kopfwinkel, zweifache Verriegelung und eine nur schwach profilierte Gebälkzone. Eher altertümlich wirkt der auf dem Sockel aufstehende Eckständer mit eingezapfter Schwelle.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen und städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
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