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Giebelständiges Wohnhaus aus der Zeit um 1700 mit teilweise massiv erneuertem Erdgeschoss. Im Obergeschoss an der Ansichtsseite zur Bonbadener Straße Mann-Figuren und Lorbeerstäbe an den Füllhölzern, die rückwärtige Traufseite dagegen mit einfachen, gebogenen Streben. Im südlichen Hofbereich schöner Walnussbaum.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
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Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein | |
Jüdischer Friedhof | |
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Grenzstein | |
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Baum |