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Lahn-Dill-Kreis
Solms
Albshausen
  • Laubacher Weg 28
  • Hinterste Wald
Grube Laubach
Flur: 8, 10
Flurstück: 40, 41

Zu den wenigen erhaltenen Grubenanlagen im Altkreis Wetzlar gehört neben der Grube Maria bei Leun und der Grube Heinrichsegen bei Ehringshausen die Grube Laubach am südlichen Ortsende von Albshausen. 1852 erstmals verliehen, kam sie 1872 an die Firma Friedrich Krupp. Der Abbau des Roteisensteinlagers erfolgte mit Unterbrechungen, bis der 1903 bis 1909 entstandene Friedrich-Alfred-Stollen einen effektiveren Untertageabbau erlaubte. Von hier aus wurde das Erz bis zur Stilllegung der Anlage 1962 per Bahn zum Bahnhof Albshausen transportiert. Als Zeugnisse für den einst so wichtigen Wirtschaftszweig sind vor allem die Bauten des unteren Zechenplatzes hervorzuheben, deren einfache, funktionale Architektur für die Bauaufgabe typisch ist. Die am östlichen Hang gelegenen, langgestreckten Fachwerkbauten dienten ursprünglich als Zechenhaus und Waschkaue; Reste von verzierten Ortgangziegeln. Westlich gegenüber liegt die Erzaufbereitung, ein massives, teilweise holzverkleidetes Gebäude. Südlich davon hat sich am Hang das Mundloch des Friedrich-Alfred-Stollens mit einer elliptisch geformten Bogenöffnung in einer groben Quader bzw. Eisenbetonmauer erhalten. Die Inschriftentafel mit Namenszug und Datierung 1903 ist verschwunden.


Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen und technischen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.

Legende:

Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG
Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG
Weitere Symbole für Kulturdenkmäler nach § 2 Abs. 1 HDSchG:
Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein
Jüdischer Friedhof
Kleindenkmal, Bildstock
Grenzstein
Keller bzw. unterirdisches Objekt
Baum
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